Weil er ein fehlerhaftes Rückenimplantat eingesetzt hat, muss sich ein bekannter Berner Chirurg vor Gericht verantworten. Ihm wird schwere Körperverletzung vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In Bern stand letzte Woche ein international und national bekannter Orthopäde und Professor vor Gericht. Er soll mehreren Patientinnen und Patienten unausgereifte und fehlerhafte Rückenimplantate eingesetzt haben, die später bei den Betroffenen zu teils schweren Komplikationen führten.
Das Implantat wurde von der Herstellerfirma deshalb 2014 vom Markt genommen. Das Unternehmen verlangte, dass Patientinnen und Patienten, die es erhalten haben, entsprechend informiert und betreut werden. Der Berner Arzt tat das nicht. Er war selbst an der Entwicklung des Implantat beteiligt gewesen. Dies machte der Recherchedesk von Tamedia 2018 im Rahmen einer internationalen Recherche publik.
Jetzt muss er sich wegen schwerer Körperverletzung vor der Justiz verantworten. Die Anwältin des Arztes sagte in der Vergangenheit, ihr Klient habe sich «sowohl rechtlich als auch berufsethisch korrekt verhalten».
Es ist einer der grössten Prozesse, die es in den letzten Jahren in der Schweiz gegen einen Arzt gegeben hat. Dabei geht es auch um Fragen, die über den konkreten Fall hinausgehen: Wann kann man seinem Arzt oder seiner Ärztin trauen? Und wann nicht?
Catherine Boss und Roland Gamp vom Tamedia-Recherchedesk haben in diesem Fall seit Jahren recherchiert und waren jetzt am Prozess gegen den beschuldigten Chirurgen. Wie exemplarisch dieser Fall ist, wie es den betroffenen Patientinnen und Patienten heute geht und was dem Arzt bei einem allfälligen Schuldspruch droht, erzählen sie in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos».
Host: Philipp Loser
Produzentin: Jacky Wechsler
Die Berichterstattung vom Prozess:
Die Recherche von Catherine Boss und Roland Gamp:
Die beiden Apropos-Folgen zum Fall: